COVID-19 Informationen

Wenn Sie uns besuchen wollen, gelten für die Dauer der Pandemie folgende Regelungen, mit denen Sie den Besuch für sich und andere sicher machen:

 

1) Wir bitten um Voranmeldung für die Vorstellung unter +43 664 97 33 184 oder unter reservierung@tik-graz.at.

Dies dient dazu, die Sitzplätze rechtzeitig zuweisen zu können und den Anmeldungsprozess am Veranstaltungsabend so kurz wie möglich zu halten.

2) Erscheinen Sie bitte erst ab 19.45 (beziehungsweise eine Viertelstunde vor Veranstaltungsbeginn) bis spätestens 19.55 (beziehungsweise fünf Minuten vor Vorstellungsbeginn).

3) Schon beim Betreten des Theaters herrscht Maskenpflicht. Diese gilt auch während der Vorstellung bis nach dem Verlassen des Theatergebäudes.

4) Halten Sie Abstand an der Kasse, beziehen Sie sofort danach Ihren zugewiesenen Sitzplatz und leisten Sie den Anweisungen des/der Covid 19-Beauftragten umgehend Folge.

5) Füllen Sie das zur Verfügung gestellte Contact -Tracing-Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Die Formulare werden in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit dem Vorstellungsdatum, achtundzwanzig Tage aufbewahrt und danach ohne weiteres Ansehen vernichtet.

5) Das Abgeben von Bekleidung ist weiterhin möglich. Das gilt selbstverständlich auch für den Besuch der Sanitäranlagen.

 6) Der Buffetbetrieb ist eingestellt.

7) Verlassen Sie das Theatergebäude bitte nach dem Vorstellungsende umgehend.

8) Bitte besuchen Sie die Vorstellung nicht, wenn Sie sich krank fühlen und/oder Fieber haben.

 

Was wir für Sie tun, um Ihren Theaterbesuch sicher zu machen:

1) Auch wir halten die Maskenpflicht ein. Ausnahme sind die Schauspier*innen auf der Bühne.

2) Wir desinfizieren vor jeder Vorstellung bis spätestens zum Einlass um 19.45 die Bestuhlung, die Sanitäranlagen, sowie alle Türgriffe und Tischflächen.

3) Wir haben die erste Zuschauerreihe entfernt. Damit ist ein ständiger Abstand von wenigstens knapp drei Metern zu den Schauspieler*innen auf der Bühne gegeben.

4) In den Sanitäranlagen und an der Kassa stellen wir Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.

5) Ein*e Covid 19-Beauftragte*r ist während des Einlasses und der Vorstellung anwesend und auch für die Durchführung aller Desinfektionsmaßnahmen verantwortlich.


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